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Schulordnung Standort Otto-Johannsen-Straße

Auch das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft erfordert gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme. Unser aller Verhalten muss die gemeinsame Arbeit fördern und zu gegenseitigem Verständnis führen. Die folgenden Regeln müssen von allen beachtet und eingehalten werden:

Ein zusammenfassendes Pdf zum Download findet sich unten auf der Seite.

I. Schulbesuch

  1. Alle Schülerinnen und Schüler sind zu regelmäßigem Schulbesuch und zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Weitere schulische Veranstaltungen können verbindlich gemacht werden. Bei Schulversäumnissen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, der Schule das Fernbleiben vor Unterrichtsbeginn telefonisch mitzuteilen. Am ersten Unterrichtstag nach dem Krankenstand ist der Schule (Klassenlehrkraft) der Grund des Fernbleibens schriftlich mitzuteilen. Weitere Regelungen in den Stufen bleiben den Stufenleitungen vorbehalten. Volljährige Schülerinnen und Schüler können sich schriftlich selbst entschuldigen.
  2. Beurlaubungen während eines Schultages erfolgen durch die jeweilige Fachlehrkraft. Eine schriftliche Bestätigung ist durch die Eltern nachträglich erforderlich. Beurlaubungsanträge vor und nach den Ferien müssen rechtzeitig an den Schulleiter gerichtet werden.
  3. In allen vorhersehbaren Fällen sind Anträge auf Beurlaubungen vom Schulbesuch und von einzelnen Schulveranstaltungen rechtzeitig bei der Klassenlehrkraft zu stellen.
  4. Befreiungen vom Sportunterricht sind unter Vorlage eines (u. U. amtsärztlichen) Attestes möglich; eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist für Schülerinnen und Schüler, die mindestens 14 Jahre alt sind, möglich.
  5. Die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und an Wahlpflichtfächern ist nach dem Beitritt verbindlich; ein Ausscheiden ist in der Regel nur am Ende eines Schulhalbjahres möglich

II. Haus- und Pausenordnung

  1. Der Schulleiter, die Lehrkräfte und die im Auftrag des Schulleiters an der Schule tätigen Personen sind allen Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsberechtigt. Ihre Anordnungen sind zu befolgen.
  2. Die Unterrichtszeiten und die einzuhaltenden Pausen sind für alle verbindlich. Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft noch nicht zum Unterricht erschienen ist, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher den Sachverhalt der Schulleitung.
  3. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 verlassen umgehend den Klassenraum und begeben sich auf den Pausenhof. Bei Regen oder Unwetter bleiben die Schülerinnen und Schüler aus gesundheitlichen Gründen im Schulgebäude oder begeben sich dorthin. Die Klassenräume werden in den Pausen abgeschlossen. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufestufe und des 10. Jahrgangs des Gemeinschaftsschulteils können sich sowohl in ihren Klassenräumen als auch im sonstigen Schulgebäude aufhalten.
  4. Schülerinnen und Schüler der Orientierungs- und Mittelstufe (Klassen 5 bis 9) dürfen das Schulgelände während der Pausen und in Freistunden nicht verlassen. Volljährige Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und der 10. Klassen des Gemeinschaftsschulteils dürfen das Schulgelände in Pausen und Freistunden verlassen, minderjährige Schülerinnen bzw. Schüler der Oberstufe und der 10. Klassen des Gemeinschaftsschulteils nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Eine Haftung der Schule ist in keinem Fall - weder für Körper - noch für Sachschäden gegeben. Diese Regelung wird zugleich Bestandteil der Schulordnung am Standort Neuer Weg.
  5. Fachräume dürfen nur bei Anwesenheit der Fachlehrkraft betreten werden.
  6. Jeder ist verpflichtet, für Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude und auf dem Schulhof zu sorgen.
  7. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle auf die Tische gestellt und alle Fenster und Türen geschlossen. Während der Heizperiode dürfen Fenster und Türen nicht offenstehen. Beim Verlassen der Räume ist das Licht auszuschalten.
  8. Alle Schülerinnen und Schüler müssen jede Gefährdung der eigenen Person und ihrer Mitschülerinnen oder Mitschüler vermeiden. Daher sind z. B. das Schneeballwerfen und das Sitzen auf den Fensterbänken und Heizkörpern untersagt. Fahrzeuge aller Art (Fahrräder, Mofas etc.) müssen auf dem Schulhof geschoben werden. Alle Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt werden.
  9. Genehmigungen für den Aufenthalt in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände außerhalb der Unterrichtszeiten erteilt der Schulleiter. Klassenfeste und Kurstreffen müssen rechtzeitig der Schulleitung angezeigt werden.
  10. Bei Gefahr gelten die besonderen Sicherheitsbestimmungen der Schule. (Die Pläne der Fluchtwege sind in den Räumen der Schule ausgehängt.)
  11. Auf dem Schulgelände und bei Klassen- und Studienfahrten gilt ein allgemeines Rauch- und Alkoholverbot.
  12. Das Benutzen mobiler Kommunikationsgeräte ist untersagt. Mitgeführte mobile Kommunikationsgeräte müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht sichtbar getragen werden.

Ausnahmen

  • Ausnahmen (zu unterrichtlichen Zwecken) regelt die Lehrkraft.
  • Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 10 bzw. ab der Einführungsphase der Oberstufe dürfen in den Pausen, in denen ihnen der Aufenthalt im Klassenraum gestattet ist, die mobilen Kommunikationsgeräte in den Klassenräumen benutzen.

III. Sachbeschädigungen, Diebstähle, Fundsachen, Unfälle

  1. Sachbeschädigungen müssen der Klassenlehrkraft und dem Schulhausmeister unverzüglich gemeldet werden.
  2. Die der Schule gehörenden Lehr- und Lernmittel sind pfleglich zu behandeln. Bei Verlust, vorsätzlicher und grob fahrlässiger Beschädigung und Unbrauchbarmachung besteht Ersatzpflicht.
  3. Diebstähle müssen sofort im Sekretariat angezeigt werden; außerdem sollten die Erziehungsberechtigten Anzeige bei der Polizei erstatten. Wertgegenstände und Geld werden bei Verlust nur im Rahmen der jeweils gültigen Versicherungsbestimmungen ersetzt.
  4. Alle Fundsachen werden beim Schulhausmeister abgegeben.
  5. Schulunfälle und Schulwegunfälle müssen dem Sekretariat der Schule unverzüglich gemeldet werden.

IV. Erziehungskonflikte, Ordnungsmaßnahmen und Beschwerden

  1. Für Konflikte und Ordnungsmaßnahmen gelten die Bestimmungen des Schulgesetzes und die einschlägigen Rechtsverordnungen und Erlasse, die auch das Verfahren regeln.

V. Schlussbestimmungen

  • Die Schul- und Hausordnung tritt zum Schuljahr 1991/92 in Kraft.
  • Beschluss der Schulkonferenz vom 12. Juni 1991
  • Letzter Änderungsbeschluss vom 16. Januar 2018.

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