Aufgabe der Elternvertretung
Durch die Elternvertretungen werden die Eltern der Schülerinnen und Schüler gemeinsam an Erziehung und Unterricht beteiligt.
Aufgabe der Eltern ist es, im Rahmen ihres Wirkungskreises
- Das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen und zu vertiefen,
- Das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen,
- Der Elternschaft Gelegenheit zur Information und zur Aussprache zu geben,
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu beraten und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten und
- Das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht in der Schule zu fördern.
(Zitiert nach: Schulgesetz § 70)